Attestgebühren
Das Erstellen von ärztlichen schriftlichen Äußerungen (z.B. Schulbescheinigungen, Widerspruchsschreiben, gutachterliche Äußerungen etc.) ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen.
Die u.g. Kosten sind ein orientierender Wert, bei entsprechendem Aufwand und Umfang können die Kosten u.U. auch höher ausfallen, als wie folgt aufgelistet:
Kurze Bescheinigung
| 5 € |
Kurzes schriftliches Attest
| 10 - 18 € (je nach Umfang) |
Gutachterliche Stellungnahme
| 20 - 100 € (je nach Umfang) |
Die Berechnung der Kosten erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte, auf Wunsch können Sie die entsprechenden Ziffern einsehen. Die Bezahlung kann vor Ort in bar oder per EC-Karte erfolgen!